Handelsregisterämter versenden Mahnungen
In diesen Tagen versenden div. Handelsregisterämter Mahnungen an Gesellschaften, die keine Revisionsstelle gewählt und vom Opting Out keinen Gebrauch gemacht haben.
Der gesetzesmässige Zustand sollte innert 30 Tagen wiederhergestellt werden, ansonst droht die Auflösung der Gesellschaft von Gesetzes wegen.
Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an!
Erstellt am: 2009-09-07 20:54:57
